Nach der Entscheidung eines Jerusalemer Gerichts für Flüchtlingsfragen muss Israel den Status der eritreischen Flüchtlinge im Land neu überprüfen und bewerten. Bisher hat das Innenministerium Asylgesuche von Eritreern fast vollständig abgelehnt, weil deren Begründung mit der Flucht vor dem Militärdienst nicht der Definition von „verfolgt“ genüge. Die Asylsuchenden wiederum argumentieren, dass ihnen beim Dienst in der Armee Misshandlungen und Tod droht.
Israel ist ebenfalls Mitglied in den Genfer Flüchtlingskonvention und war vor allem in den Jahren 2010 bis 2012 Ziel für mehrere Zehntausend Flüchtlinge, insbesondere aus dem Sudan und Eritrea. Im Januar 2013 beendete Israel die Arbeiten an einem Grenzzaun im Süden des Landes, woraufhin die Zahl der ankommenden Flüchtlinge um 99 Prozent sank. Mehrere Tausend Flüchtlinge sind seitdem in einem Auffanglager untergebracht.
Weitere Informationen:
Status von Asylbewerbern muss überprüft werden (eng), JPost, 05.09.16