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Tel Aviver Gericht schafft Präzedenzfall für Leihmutterschaft

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In einem Präzedenzurteil hat das Tel Aviver Gericht am Sonntag eine alleinerziehende Frau als Adoptivmutter von einem Kind anerkannt, dass im Ausland via Leihmutterschaft geboren wurde – das gilt selbst dann, wenn Frau und Baby nicht biologisch miteinander verwandt sind.

Bisher galt im israelischen Recht, dass eine Frau ohne Partner, die sowohl auf eine Eizellen-Spende als auch eine Samenspende sowie eine Leihmutter zurückgegriffen hat, nicht als Elternteil anerkannt werden kann, da keine genetische Verwandtschaft besteht. Der Staat selbst hatte Einspruch gegen eine solche Entscheidung des Familiengerichts eingelegt, mit der Begründung, dass es reiche, im Ausland die Mutterschaft anzuerkennen und zu bestätigen. Es seien keine weiteren Unterlagen nötig, die die biologischen Eltern, also die Spender, des Kindes involvieren. Außerdem sei auch keine Bestätigung der Eignung zur Mutterschaft mehr nötig.

Der Fall betraf eine 55-Jährige, die viele Jahre lang mithilfe von künstlicher Befruchtung versucht hat, schwanger zu werden – ohne Erfolg. In Israel war ihr eine Leihmutterschaft nicht erlaubt, weswegen sie diese schließlich in den USA beauftragte, wo 2018 Zwillinge geboren wurden, die in den USA als ihre Kinder anerkannt worden sind.

Der Traum von einem Kind: Für manche Frauen nur durch eine Leihmutterschaft realisierbar (Bild: pixabay).

Weitere Informationen:

Präzedenzfall im Bereich Leihmutterschaft (eng), Haaretz

Redakteurin Katharina Höftmann Ciobotaru arbeitete im Auslandsbüro der dpa in Tel Aviv und für die WELT ONLINE. Sie lebt als freie Journalistin und Buchautorin in Tel Aviv («Guten Morgen Tel Aviv», «Die letzte Sünde»).

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