Der oberste Gerichtshof hat in dieser Woche entschieden, dass die bisherigen Einreisebeschränkungen der israelischen Regierung, nach der lediglich 3.000 Bürger pro Tag einreisen dürfen, die Bürgerrechte verletzen: Diese Einschränkungen seien zu gross, vor allem in Anbetracht dessen, dass am 23. März in Israel Wahlen stattfinden. In Israel gibt es keine Briefwahl, man muss physisch anwesend sein, um zu wählen. Die Einreisebeschränkungen wurden in der Vergangenheit scharf kritisiert, weil kein einziges anderes demokratisches Land während der Corona-Krise den eigenen Bürgern die Ein- und Ausreise untersagt hatte und weil es zum Teil wohl sehr undurchsichtige Bevorzugung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gab.
Diese Genehmigungen zur Einreise und zur Ausreise sind nun nicht mehr für israelische Staatsbürger nötig. Auch soll die Quarantäne für diejenigen wegfallen, die belegen können, dass sie geimpft wurden. Alle anderen müssen sich weiterhin in eine mindestens 10-tägige Quarantäne begeben. Mithilfe von elektronischen Armbändern soll die Einhaltung der Quarantäne gewährleistet werden. Auch ein negativer Corona-Test ist für die Ein- und Ausreise nötig. Premierminister Netanyahu kritisierte die neue Regelung mit der Begründung, dass man sich nun die Virus-Mutationen im grossen Stil ins Land hole.
Die Infektionszahlen entwickeln sich momentan im ganzen Land sehr gut: Die Positivrate ist von noch 10 Prozent im Januar auf gerade einmal 1,9 Prozent gefallen. Insgesamt gibt es nur noch 558 schwer an Corona erkrankte Patienten, im Januar hatte diese Zahl bei 1.237 gelegen. 206 davon werden durch Ventilatoren versorgt. Mehr als 4,5 Millionen Israelis haben bereits beide Impfungen erhalten.
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